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Pflichtangaben

Was muss rechtlich auf einer Website in Belgien stehen?

Jedes belgische Unternehmen mit einer Website muss bestimmte Angaben zeigen, auch wenn es online nichts verkauft. Haben Sie ein Kontaktformular, verwenden Sie Cookies oder verkaufen Sie online, kommen weitere Regeln hinzu. Hier lesen Sie für jede Situation, was Pflicht ist, auf welchem Gesetzesartikel das beruht und wie es in der Praxis aussieht.

Zuletzt aktualisiert: 7. November 2026

Geprüft anhand der konsolidierten Texte des belgischen Wirtschaftsgesetzbuches (WER), des belgischen Gesetzbuches der Gesellschaften und Vereinigungen (WVV), der DSGVO und der Leitlinien der belgischen Datenschutzbehörde.

Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Wenn Sie einen reglementierten Beruf ausüben oder einen komplexen Onlineshop betreiben, lassen Sie Ihre Website zusätzlich von einem Juristen prüfen.

Kurze Antwort

  • Jede Unternehmenswebsite: Name, geografische Anschrift, E-Mail-Adresse, Unternehmensnummer und, wenn Sie mehrwertsteuerpflichtig sind, Ihre MwSt.-Nummer, dauerhaft und leicht auffindbar (Art. XII.6 WER).
  • Gesellschaft oder VoG: zusätzlich die Rechtsform, die genaue Anschrift des Sitzes, die Angabe des Registers der juristischen Personen mit dem Unternehmensgericht des Sitzes sowie E-Mail-Adresse und Website (Art. 2:20 WVV).
  • Verarbeitet Ihre Website personenbezogene Daten, etwa über ein Kontaktformular: eine Datenschutzerklärung (Art. 13 DSGVO).
  • Nicht unbedingt erforderliche Cookies, auch Statistik-Cookies: zuerst Einwilligung einholen, mit einer Schaltfläche „Alle ablehnen“, die genauso deutlich ist wie „Alle akzeptieren“ (Art. 10/2 des Gesetzes vom 30. Juli 2018).
  • Preise für Verbraucher: immer der Gesamtpreis inklusive MwSt. und Pflichtkosten, in Euro (Art. VI.3 bis VI.5 WER).
  • Onlineshop oder Online-Abo: vorvertragliche Informationen, ein Bestellbutton „zahlungspflichtig bestellen“, 14 Tage Widerrufsrecht und, neu seit 2026, eine Widerrufsfunktion (Art. VI.45, VI.46, VI.47 und VI.61/2 WER).
  • Onlineshop für Verbraucher: seit dem 28. Juni 2025 barrierefrei; Kleinstunternehmen haben bis zum 28. Juni 2030 Zeit (Buch VIII, Titel 5 WER).
  • Ein Link zur europäischen OS-Plattform (ODR) ist nicht mehr nötig: Die Plattform wurde am 20. Juli 2025 eingestellt (Verordnung (EU) 2024/3228).

In diesem Artikel

  1. Welche Angaben müssen auf jeder belgischen Unternehmenswebsite stehen?
  2. Was muss zusätzlich auf der Website einer Gesellschaft oder VoG stehen?
  3. Wie müssen Preise auf Ihrer Website angegeben werden?
  4. Brauchen Sie eine Datenschutzerklärung auf Ihrer Website?
  5. Welche Regeln gelten für Cookies auf einer belgischen Website?
  6. Was gilt zusätzlich für einen Onlineshop oder Online-Verträge mit Verbrauchern?
  7. Brauchen Sie noch einen Link zur OS-Plattform (ODR), und was ist mit Beschwerden?
  8. Muss Ihre Website für Menschen mit Behinderung barrierefrei sein?
  9. Welche Regeln gelten für Werbung, Newsletter und KI-Chatbots?
  10. Was riskieren Sie, wenn diese Angaben fehlen?
  11. Checkliste: Was muss auf Ihre Website?
  12. Häufige Fragen

Welche Angaben müssen auf jeder belgischen Unternehmenswebsite stehen?

Ein Unternehmen mit einer Website ist rechtlich ein „Anbieter von Diensten der Informationsgesellschaft“. Das gilt auch für eine einfache Website ohne Onlineshop, für Einzelunternehmen und für freie Berufe. Artikel XII.6 des belgischen Wirtschaftsgesetzbuches (WER) verpflichtet Sie, mindestens folgende Angaben leicht, unmittelbar und ständig verfügbar zu machen:

  • Ihren Namen oder Handelsnamen.Rechtsgrundlage: Art. XII.6 § 1 Nr. 1 WER
  • Die geografische Anschrift, an der Ihr Unternehmen niedergelassen ist: eine echte Adresse, kein Postfach.Rechtsgrundlage: Art. XII.6 § 1 Nr. 2 WER
  • Kontaktangaben für eine schnelle und unmittelbare Kontaktaufnahme, einschließlich Ihrer E-Mail-Adresse.Rechtsgrundlage: Art. XII.6 § 1 Nr. 3 WER
  • Ihre Unternehmensnummer aus der Zentralen Datenbank der Unternehmen (ZDU/KBO).Rechtsgrundlage: Art. XII.6 § 1 Nr. 4 WER
  • Ihre MwSt.-Nummer, wenn Sie eine mehrwertsteuerpflichtige Tätigkeit ausüben, zum Beispiel MwSt. BE 0123.456.789.Rechtsgrundlage: Art. XII.6 § 1 Nr. 7 WER
  • Wenn Ihre Tätigkeit genehmigungspflichtig ist, etwa als Immobilienmakler: die Angaben der zuständigen Aufsichtsbehörde.Rechtsgrundlage: Art. XII.6 § 1 Nr. 5 WER
  • Wenn Sie einen reglementierten Beruf ausüben, etwa Architekt, Buchhalter oder Rechtsanwalt: Ihre Berufskammer, Ihre Berufsbezeichnung und den Staat, in dem sie verliehen wurde, sowie einen Verweis auf die Berufsregeln und wo man sie einsehen kann.Rechtsgrundlage: Art. XII.6 § 1 Nr. 6 WER
  • Wenn Sie sich einem Verhaltenskodex unterworfen haben: welchem und wo er online eingesehen werden kann.Rechtsgrundlage: Art. XII.6 § 1 Nr. 8 WER

„Ständig verfügbar“ bedeutet in der Praxis: in der Fußzeile jeder Seite oder auf einer Seite „Rechtliche Hinweise“, auf die die Fußzeile jeder Seite verlinkt. Laut dem FÖD Wirtschaft gelten diese Regeln auch für die Social-Media-Seiten Ihres Unternehmens.

Außerdem muss jedes Unternehmen nach Artikel III.74 WER unter anderem seine Rechtsform, seinen Sitz, die wesentlichen Merkmale seiner Tätigkeit und, falls verwendet, seine allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Verfügung stellen. Das darf über Ihre Website geschehen (Art. III.75 WER).

Schließen Sie über Ihre Website Verträge mit Verbrauchern, etwa in einem Onlineshop, muss auch Ihre Telefonnummer angegeben sein (Art. VI.45 § 1 Nr. 3 WER).

Beispiel Fußzeile eines Einzelunternehmens (fiktive Angaben)
Malerbetrieb Schmitz, Anna SchmitzMühlenweg 10, 4700 EupenUnternehmensnummer 0123.456.789 · MwSt. BE 0123.456.789info@malerbetriebschmitz.be · +32 87 00 00 00Datenschutzerklärung · Cookie-Einstellungen

Was muss zusätzlich auf der Website einer Gesellschaft oder VoG stehen?

Ist Ihr Unternehmen eine juristische Person, etwa eine BV/SRL, NV/SA, CV/SC oder VoG, gilt außerdem Artikel 2:20 des belgischen Gesetzbuches der Gesellschaften und Vereinigungen (WVV). Dieser Artikel nennt Websites ausdrücklich. Auf der Website einer juristischen Person muss stehen:

  • Der Name der juristischen Person.Rechtsgrundlage: Art. 2:20 Nr. 1 WVV
  • Die Rechtsform, ausgeschrieben oder abgekürzt.Rechtsgrundlage: Art. 2:20 Nr. 2 WVV
  • Die genaue Angabe des Sitzes: die vollständige Anschrift, nicht nur die Gemeinde.Rechtsgrundlage: Art. 2:20 Nr. 3 WVV
  • Die Unternehmensnummer.Rechtsgrundlage: Art. 2:20 Nr. 4 WVV
  • Die Angabe „Register der juristischen Personen“ (auf Niederländisch „RPR“, auf Französisch „RPM“), gefolgt vom Unternehmensgericht des Sitzes.Rechtsgrundlage: Art. 2:20 Nr. 5 WVV
  • Gegebenenfalls: die E-Mail-Adresse und die Website der juristischen Person.Rechtsgrundlage: Art. 2:20 Nr. 6 WVV
  • Gegebenenfalls: die Tatsache, dass sich die juristische Person in Liquidation befindet.Rechtsgrundlage: Art. 2:20 Nr. 7 WVV

Fehlen diese Angaben, kann jeder, der im Namen der juristischen Person an der Website mitwirkt, je nach den Umständen für die darin eingegangenen Verpflichtungen der juristischen Person haftbar gemacht werden (Art. 2:22 WVV). Dieselben Angaben gehören auch auf Ihre Rechnungen, Briefe und E-Mails.

Ein Einzelunternehmen ist keine juristische Person. Die Registerangabe und Artikel 2:20 WVV gelten dafür also nicht, die Angaben aus Artikel XII.6 WER aber schon.

Beispiel Fußzeile einer BV (fiktive Angaben)
Bakkerij Voorbeeld BVSitz: Kerkstraat 1, 9000 GentUnternehmensnummer 0123.456.789 · RPR Gent, afdeling GentMwSt. BE 0123.456.789info@bakkerijvoorbeeld.be · www.bakkerijvoorbeeld.be · +32 9 000 00 00AGB · Datenschutzerklärung · Cookie-Einstellungen

Wie müssen Preise auf Ihrer Website angegeben werden?

Bieten Sie Verbrauchern Waren oder Dienstleistungen an, geben Sie den Preis schriftlich und unmissverständlich an. Der angezeigte Preis ist der Gesamtpreis, den der Verbraucher zahlt, also einschließlich MwSt., aller anderen Steuern und der Kosten für Leistungen, die der Kunde zwingend zusätzlich bezahlen muss. Preise für Verbraucher werden mindestens in Euro angegeben.

  • Gesamtpreis inklusive MwSt. und Pflichtkosten, mindestens in Euro.Rechtsgrundlage: Art. VI.3 bis VI.5 WER
  • Verweist Ihre Website auf Preise, geben Sie klar an, ob Steuern und Versandkosten enthalten sind.Rechtsgrundlage: Art. XII.6 § 2 WER
  • Richten Sie sich nur an Unternehmen, dürfen Sie Preise ohne MwSt. zeigen, solange Sie das deutlich angeben, zum Beispiel „zzgl. 21 % MwSt.“.Rechtsgrundlage: Art. XII.6 § 2 WER
  • Kündigen Sie eine Preisermäßigung an, nennen Sie auch den vorherigen Preis: den niedrigsten Preis, den Sie in den 30 Tagen vor der Ermäßigung verlangt haben.Rechtsgrundlage: Art. VI.18 WER
  • Zeigen Sie Kundenbewertungen, geben Sie an, ob und wie Sie prüfen, dass sie von Kunden stammen, die das Produkt tatsächlich genutzt oder gekauft haben. Gefälschte Bewertungen zu veröffentlichen oder veröffentlichen zu lassen, ist immer verboten.Rechtsgrundlage: Art. VI.99 § 7 und VI.100 Nr. 25 und 26 WER
Beispiel Korrekte Preisangaben
Für Verbraucher: Website Basis, 36,30 € pro Monat (inkl. 21 % MwSt.)Für Unternehmen: Website Basis, 30 € pro Monat (zzgl. 21 % MwSt.)Ermäßigung: jetzt 79 €, niedrigster Preis der letzten 30 Tage: 99 €

Brauchen Sie eine Datenschutzerklärung auf Ihrer Website?

Ja, sobald Ihre Website personenbezogene Daten verarbeitet, und das ist fast immer der Fall: ein Kontaktformular, ein Newsletter, ein Kundenkonto, eine Bestellung oder Statistiken, die IP-Adressen verarbeiten. Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) legt fest, was Sie bei der Erhebung mitteilen müssen:

  • Wer Sie sind und wie man Sie erreicht, sowie die Kontaktdaten Ihres Datenschutzbeauftragten, falls vorhanden.Rechtsgrundlage: Art. 13 Abs. 1 lit. a und b DSGVO
  • Wofür Sie die Daten verwenden und auf welcher Rechtsgrundlage, etwa Einwilligung, Vertrag, rechtliche Verpflichtung oder berechtigtes Interesse.Rechtsgrundlage: Art. 13 Abs. 1 lit. c und d DSGVO
  • An wen Sie die Daten weitergeben, etwa Ihren Hoster, E-Mail-Anbieter oder Buchhalter, und ob Daten die EU verlassen.Rechtsgrundlage: Art. 13 Abs. 1 lit. e und f DSGVO
  • Wie lange Sie die Daten speichern oder wie Sie diese Dauer festlegen.Rechtsgrundlage: Art. 13 Abs. 2 lit. a DSGVO
  • Welche Rechte die Betroffenen haben: Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch, Datenübertragbarkeit und Widerruf der Einwilligung.Rechtsgrundlage: Art. 13 Abs. 2 lit. b und c DSGVO
  • Dass man sich bei der belgischen Datenschutzbehörde (GBA/APD) beschweren kann.Rechtsgrundlage: Art. 13 Abs. 2 lit. d DSGVO

Verlinken Sie Ihre Datenschutzerklärung in der Fußzeile und neben jedem Formular. In Belgien führt die Datenschutzbehörde die Aufsicht. Die DSGVO sieht Geldbußen von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes vor (Art. 83 DSGVO).

Welche Regeln gelten für Cookies auf einer belgischen Website?

Um Cookies und ähnliche Techniken wie Local Storage oder Tracking-Pixel zu setzen oder auszulesen, brauchen Sie vorher eine Einwilligung, es sei denn, sie sind unbedingt erforderlich. Diese Regel steht in Artikel 10/2 des belgischen Gesetzes vom 30. Juli 2018 über den Schutz natürlicher Personen hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten. Laut der Cookie-Checkliste der belgischen Datenschutzbehörde bedeutet das:

  • Unbedingt erforderliche Cookies brauchen keine Einwilligung, etwa für den Warenkorb, die Sprachwahl, eine Anmeldesitzung, die Sicherheit oder das Speichern der Cookie-Wahl selbst.Rechtsgrundlage: Art. 10/2 Gesetz vom 30. Juli 2018
  • Analyse- oder Statistik-Cookies brauchen in Belgien sehr wohl eine Einwilligung, auch wenn es eigene (First-Party-)Cookies sind.Rechtsgrundlage: GBA/APD, Cookie-Checkliste
  • Neben „Alle akzeptieren“ steht auf derselben Ebene eine ebenso deutliche Schaltfläche „Alle ablehnen“.Rechtsgrundlage: GBA/APD, Cookie-Checkliste
  • Keine vorab angekreuzten Kästchen. Weitersurfen, Browsereinstellungen oder das Akzeptieren von Nutzungsbedingungen gelten nicht als Einwilligung.Rechtsgrundlage: Art. 4 Nr. 11 und Art. 7 DSGVO
  • Keine Cookie-Wall: Wer ablehnt, muss Ihre Website weiterhin nutzen können.Rechtsgrundlage: GBA/APD, Cookie-Checkliste
  • Die Einwilligung zu widerrufen ist so einfach wie sie zu erteilen, etwa über einen Link „Cookie-Einstellungen“ in der Fußzeile jeder Seite.Rechtsgrundlage: Art. 7 Abs. 3 DSGVO
  • Erklären Sie pro Kategorie, welche Cookies Sie verwenden, wofür, wie lange sie bestehen und welche Dritten sie setzen. Laut GBA/APD wird ein Cookie, das die Cookie-Wahl speichert, grundsätzlich höchstens 6 Monate aufbewahrt.Rechtsgrundlage: GBA/APD, Cookie-Checkliste

Verwenden Sie nur unbedingt erforderliche Cookies und zählen Sie Besucher, ohne etwas auf dem Gerät des Besuchers zu speichern oder auszulesen, brauchen Sie für diese Zählung keine Cookie-Einwilligung. Verarbeiten Sie dabei personenbezogene Daten, gilt die DSGVO weiterhin. Achtung: Laut den europäischen Datenschutzbehörden (EDSA, Leitlinien 2/2023) fällt auch das Auslesen von Informationen über ein Skript im Browser, etwa Bildschirmgröße oder Fingerprinting, unter die Cookie-Regel. Ein übliches Analyse-Skript im Browser braucht daher meist doch eine Einwilligung.

Beispiel Erste Ebene eines korrekten Cookie-Banners
Wir verwenden Cookies für Statistik und Marketing, aber nur, wenn Sie zustimmen.[ Alle ablehnen ] [ Einstellungen ] [ Alle akzeptieren ]

Was gilt zusätzlich für einen Onlineshop oder Online-Verträge mit Verbrauchern?

Schließen Sie über Ihre Website Verträge mit Verbrauchern, etwa in einem Onlineshop, bei Online-Buchungen oder Abonnements, gelten die Regeln für Fernabsatzverträge aus Buch VI WER und die Regeln für elektronische Bestellungen aus Buch XII WER. Die wichtigsten Pflichten:

  • Vor der Bestellung informieren Sie unter anderem über: die wesentlichen Merkmale, Ihre Identität und Unternehmensnummer, Ihre Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse, den Gesamtpreis mit allen Kosten, Zahlungs- und Lieferbedingungen, die Lieferfrist, das Widerrufsrecht, die zweijährige gesetzliche Gewährleistung und bei einem Abonnement die Laufzeit und die Kündigung.Rechtsgrundlage: Art. VI.45 WER
  • Spätestens zu Beginn des Bestellvorgangs zeigen Sie, ob Lieferbeschränkungen bestehen und welche Zahlungsmittel Sie akzeptieren.Rechtsgrundlage: Art. VI.46 § 3 WER
  • Der Bestellbutton trägt nur die Worte „zahlungspflichtig bestellen“ (auf Niederländisch „bestelling met betalingsverplichting“) oder eine ebenso eindeutige Formulierung. Ohne einen solchen Button ist der Verbraucher nicht gebunden.Rechtsgrundlage: Art. VI.46 § 2 WER
  • Sie erklären die Schritte bis zum Vertragsschluss, wie der Kunde Eingabefehler korrigieren kann, in welchen Sprachen der Vertrag geschlossen werden kann und ob Sie den Vertrag speichern. Der Kunde muss Ihre AGB speichern können.Rechtsgrundlage: Art. XII.7 und XII.8 WER
  • Nach der Bestellung bestätigen Sie den Eingang so schnell wie möglich elektronisch, mit einer Zusammenfassung.Rechtsgrundlage: Art. XII.9 WER
  • Der Verbraucher hat 14 Tage, um den Vertrag ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Sie stellen das Muster-Widerrufsformular aus Anhang 2 zu Buch VI bereit. Fehlt die Information über das Widerrufsrecht, verlängert sich die Frist um bis zu 12 Monate.Rechtsgrundlage: Art. VI.47 und VI.48 WER
  • Bei Lieferung in Belgien bieten Sie mindestens zwei Lieferarten an, es sei denn, Ihr Unternehmen besteht seit weniger als drei Jahren, Sie bieten nur Abholung an oder es gibt einen objektiven Grund.Rechtsgrundlage: Art. VI.45/2 WER
  • Sie bestätigen den Vertrag auf einem dauerhaften Datenträger, etwa per E-Mail mit PDF, spätestens bei der Lieferung oder vor Beginn der Dienstleistung.Rechtsgrundlage: Art. VI.46 § 7 WER

Neu seit 2026: die Widerrufsfunktion

Schließen Sie Fernabsatzverträge mit Verbrauchern über eine Website oder App, muss der Verbraucher auch online über eine Widerrufsfunktion widerrufen können. Das folgt aus der europäischen Richtlinie (EU) 2023/2673, die ab dem 19. Juni 2026 anzuwenden war. Belgien hat die Regel in Artikel VI.61/2 WER aufgenommen, anwendbar seit dem 14. August 2026. Konkret:

  • Eine gut sichtbare und leicht zugängliche Funktion mit den Worten „Vertrag widerrufen“ oder einer ebenso eindeutigen Formulierung, während der gesamten Widerrufsfrist verfügbar.Rechtsgrundlage: Art. VI.61/2 § 1 WER
  • Eine Online-Erklärung, in der der Kunde seinen Namen, die Angaben zum Vertrag und die E-Mail-Adresse für die Bestätigung eingeben oder bestätigen kann.Rechtsgrundlage: Art. VI.61/2 § 2 WER
  • Ein Bestätigungsbutton nur mit den Worten „Widerruf bestätigen“ oder einer ebenso eindeutigen Formulierung.Rechtsgrundlage: Art. VI.61/2 § 3 WER
  • Unmittelbar danach eine Eingangsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger, etwa per E-Mail, mit dem Inhalt des Widerrufs sowie Datum und Uhrzeit des Eingangs.Rechtsgrundlage: Art. VI.61/2 § 4 WER
Beispiel So kann die Widerrufsfunktion aussehen
Meine Bestellungen › Bestellung 12345 › [ Vertrag widerrufen ]Formular: Name · Bestellnummer · E-Mail-Adresse für die Bestätigung[ Widerruf bestätigen ]E-Mail: „Wir haben Ihren Widerruf der Bestellung 12345 am 7. November 2026 um 14:32 Uhr erhalten.“

Brauchen Sie noch einen Link zur OS-Plattform (ODR), und was ist mit Beschwerden?

Nein. Die europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform, englisch ODR) wurde eingestellt. Die Verordnung (EU) Nr. 524/2013, aus der die Linkpflicht stammte, wurde mit Wirkung vom 20. Juli 2025 durch die Verordnung (EU) 2024/3228 aufgehoben. Sie können den Link also von Ihrer Website und aus Ihren AGB entfernen. Was bleibt:

  • Haben Sie eine Beschwerdestelle, geben Sie deren Telefonnummer und E-Mail-Adresse an.Rechtsgrundlage: Art. XVI.2 WER
  • Sind Sie durch Gesetz, einen Verhaltenskodex, Ihre Berufsorganisation oder Ihre eigenen Bedingungen zur außergerichtlichen Streitbeilegung verpflichtet, etwa über eine Ombudsstelle, nennen Sie das mit den Kontaktdaten und der Website dieser Stelle, gegebenenfalls auch auf Ihrer Website und in Ihren AGB.Rechtsgrundlage: Art. XVI.4 WER
  • Verbraucher können sich immer an den belgischen Verbraucherombudsdienst wenden, der eine Beschwerde selbst bearbeitet oder an die zuständige Stelle weiterleitet.Rechtsgrundlage: Art. XVI.6 WER

Muss Ihre Website für Menschen mit Behinderung barrierefrei sein?

Für Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr mit Verbrauchern ja. Seit dem 28. Juni 2025 gelten in Belgien Barrierefreiheitsanforderungen unter anderem für Onlineshops und andere Websites und Apps, über die Verbraucher online einen Vertrag schließen. Sie stehen in Buch VIII, Titel 5 WER, der belgischen Umsetzung des European Accessibility Act (Richtlinie (EU) 2019/882). Eine reine Informationswebsite ohne Onlineverkauf oder Buchung fällt grundsätzlich nicht darunter.

  • Ihre Website ist wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust. In der Praxis arbeitet man mit der europäischen Norm EN 301 549, die auf WCAG 2.1 Stufe AA verweist: ausreichender Farbkontrast, Alternativtext für Bilder, alles per Tastatur bedienbar und klare Beschriftungen in Formularen.Rechtsgrundlage: Art. VIII.59 und Anhang 1 zu Buch VIII WER
  • Sie stellen Informationen bereit, wie Ihre Dienstleistung die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt, oft als Barrierefreiheitserklärung, und bewahren sie auf, solange die Dienstleistung besteht.Rechtsgrundlage: Art. VIII.60 und Anhang 2 zu Buch VIII WER
  • Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro haben in Belgien bis zum 28. Juni 2030 Zeit.Rechtsgrundlage: belgische Übergangsregel; siehe auch Art. XV.18/5 § 3 WER
  • Jeder kann beim FÖD Wirtschaft kostenlos eine Beschwerde zur Barrierefreiheit einreichen. Ein Verstoß wird mit einer Sanktion der Stufe 2 geahndet, bei Bösgläubigkeit Stufe 3.Rechtsgrundlage: Art. XV.18/5 und XV.101/1 WER

Welche Regeln gelten für Werbung, Newsletter und KI-Chatbots?

  • Werbung ist als solche erkennbar und der Werbende ist identifizierbar. Rabattaktionen, Preisausschreiben und Gewinnspiele sind klar erkennbar, mit klaren und leicht zu erfüllenden Bedingungen.Rechtsgrundlage: Art. XII.12 WER
  • Werbung per E-Mail ist nur mit vorheriger, freier, spezifischer und informierter Einwilligung erlaubt. Jede E-Mail enthält eine einfache Abmeldemöglichkeit, und Sie müssen die Einwilligung des Empfängers nachweisen können. Begrenzte Ausnahmen für Bestandskunden stehen im Königlichen Erlass vom 4. April 2003.Rechtsgrundlage: Art. XII.13 WER
  • Sie verwenden einen KI-Chatbot? Seit dem 2. August 2026 müssen Menschen wissen, dass sie mit einem KI-System interagieren, es sei denn, das ist offensichtlich. Diese Pflicht liegt beim Anbieter des Systems; lassen Sie einen Chatbot entwickeln oder wählen Sie einen aus, prüfen Sie, dass er das klar anzeigt.Rechtsgrundlage: Art. 50 Abs. 1 KI-Verordnung (EU) 2024/1689

Was riskieren Sie, wenn diese Angaben fehlen?

Die Wirtschaftsinspektion des FÖD Wirtschaft kontrolliert die Regeln des Wirtschaftsgesetzbuches. Oft beginnt das mit einer Verwarnung und einer Frist zur Behebung (Art. XV.31 WER). Geschieht das nicht, folgen Sanktionen:

  • Fehlende Angaben auf Ihrer Website, fehlerhafte elektronische Bestellungen oder unklare Werbung: Sanktion der Stufe 2, eine strafrechtliche Geldbuße von 26 bis 10.000 Euro oder bis zu 4 % des Jahresumsatzes. Bei Bösgläubigkeit Stufe 4: bis zu 50.000 Euro oder 6 % des Jahresumsatzes.Rechtsgrundlage: Art. XV.70, XV.119 und XV.121 WER
  • Werbe-E-Mails ohne Einwilligung: Sanktion der Stufe 3, bis zu 25.000 Euro oder 6 % des Jahresumsatzes.Rechtsgrundlage: Art. XV.120 WER
  • Regeln zu Preisen und Fernabsatzverträgen: Sanktion der Stufe 2, bei Bösgläubigkeit Stufe 3.Rechtsgrundlage: Art. XV.83 und XV.84 WER
  • Kein korrekter Bestellbutton: Der Verbraucher ist nicht gebunden. Keine Information über das Widerrufsrecht: Die Widerrufsfrist läuft 12 Monate länger.Rechtsgrundlage: Art. VI.46 § 2 und VI.48 WER
  • Fehlende Angaben einer Gesellschaft oder VoG: Wer an der Website mitgewirkt hat, kann haftbar gemacht werden.Rechtsgrundlage: Art. 2:22 WVV
  • Datenschutz und Cookies: Geldbußen der GBA/APD bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes.Rechtsgrundlage: Art. 83 DSGVO

Checkliste: Was muss auf Ihre Website?

AnforderungFür wenRechtsgrundlage
Name, geografische Anschrift, E-Mail-Adresse, UnternehmensnummerJedes Unternehmen mit einer WebsiteArt. XII.6 WER
MwSt.-Nummer (MwSt. BE ...)Wer eine mehrwertsteuerpflichtige Tätigkeit ausübtArt. XII.6 § 1 Nr. 7 WER
Rechtsform, Sitz, Register der juristischen Personen mit UnternehmensgerichtGesellschaften und VoGArt. 2:20 WVV
Berufskammer, Berufsbezeichnung, BerufsregelnReglementierte BerufeArt. XII.6 § 1 Nr. 6 WER
DatenschutzerklärungWer personenbezogene Daten verarbeitetArt. 13 DSGVO
Cookie-Banner mit „Alle ablehnen“Wer nicht unbedingt erforderliche Cookies verwendetArt. 10/2 Gesetz vom 30. Juli 2018
Preise inklusive MwSt., in EuroWer Verbrauchern Preise zeigtArt. VI.3 bis VI.5 WER
TelefonnummerWer online Verträge mit Verbrauchern schließtArt. VI.45 § 1 Nr. 3 WER
Bestellbutton „zahlungspflichtig bestellen“Onlineshops und Online-AbosArt. VI.46 § 2 WER
Widerrufsrecht und MusterformularFernabsatz an VerbraucherArt. VI.45 und VI.47 WER
Widerrufsfunktion „Vertrag widerrufen“Online-Verträge mit VerbrauchernArt. VI.61/2 WER
Barrierefreiheit und BarrierefreiheitsinformationenE-Commerce für Verbraucher; Kleinstunternehmen ab 28. Juni 2030Buch VIII, Titel 5 WER
Einwilligung und Abmeldelink für E-Mail-WerbungWer Werbung per E-Mail versendetArt. XII.13 WER
Link zur OS-Plattform (ODR)Seit 20. Juli 2025 nicht mehr nötigVerordnung (EU) 2024/3228

Häufige Fragen

Muss ein Einzelunternehmen seine Unternehmensnummer auf der Website angeben?

Ja. Artikel XII.6 des belgischen Wirtschaftsgesetzbuches gilt für jedes Unternehmen mit einer Website, also auch für Einzelunternehmen und freie Berufe: Name, Anschrift, E-Mail-Adresse und Unternehmensnummer sowie die MwSt.-Nummer, wenn Sie mehrwertsteuerpflichtig sind. Die Registerangabe und die Rechtsform aus Artikel 2:20 WVV gelten nur für juristische Personen, etwa eine BV oder VoG.

Muss meine Telefonnummer auf meiner Website stehen?

Für eine gewöhnliche Unternehmenswebsite verlangt das Gesetz Kontaktangaben für eine schnelle und unmittelbare Kontaktaufnahme, einschließlich einer E-Mail-Adresse (Art. XII.6 WER). Schließen Sie über Ihre Website Verträge mit Verbrauchern, etwa in einem Onlineshop, ist auch eine Telefonnummer Pflicht (Art. VI.45 § 1 Nr. 3 WER).

Wo platziere ich die Pflichtangaben am besten?

In der Fußzeile jeder Seite oder auf einer Seite „Rechtliche Hinweise“, auf die die Fußzeile jeder Seite verlinkt. Das Gesetz verlangt, dass die Angaben leicht, unmittelbar und ständig verfügbar sind (Art. XII.6 WER).

Brauche ich ein Cookie-Banner, wenn ich nur Google Analytics verwende?

Ja. Laut der belgischen Datenschutzbehörde brauchen Analyse-Cookies in Belgien eine vorherige Einwilligung, auch wenn es eigene Cookies sind. Das Banner hat eine Schaltfläche „Alle ablehnen“, die genauso deutlich ist wie „Alle akzeptieren“, und wer ablehnt, kann die Website weiter nutzen.

Muss ich noch einen Link zur OS-Plattform (ODR) zeigen?

Nein. Die europäische OS-Plattform wurde eingestellt und die Verordnung (EU) Nr. 524/2013 mit Wirkung vom 20. Juli 2025 aufgehoben (Verordnung (EU) 2024/3228). Sie können den Link von Ihrer Website und aus Ihren AGB entfernen.

Was ist die Widerrufsfunktion und wer braucht sie?

Jedes Unternehmen, das über eine Website oder App Fernabsatzverträge mit Verbrauchern schließt, muss eine Widerrufsfunktion mit den Worten „Vertrag widerrufen“ oder einer ebenso eindeutigen Formulierung anbieten, gefolgt von einem Button „Widerruf bestätigen“ und einer Eingangsbestätigung per E-Mail. In Belgien steht das in Artikel VI.61/2 des Wirtschaftsgesetzbuches, anwendbar seit dem 14. August 2026.

Gilt das Barrierefreiheitsgesetz für meine Website?

Nur wenn Sie über Ihre Website oder App Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr für Verbraucher anbieten, etwa einen Onlineshop oder Online-Buchungen (Buch VIII, Titel 5 WER, seit dem 28. Juni 2025). Eine Informationswebsite fällt grundsätzlich nicht darunter. Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme haben bis zum 28. Juni 2030 Zeit.

Muss meine Website auf Niederländisch und Französisch sein?

Kein allgemeines Gesetz verpflichtet ein privates Unternehmen, seine Website in einer bestimmten Sprache oder in mehreren Landessprachen anzubieten. Informationen für Verbraucher müssen jedoch klar und verständlich sein (Art. VI.46 § 1 WER), und bei Online-Bestellungen geben Sie an, in welchen Sprachen der Vertrag geschlossen werden kann (Art. XII.7 WER).

Gelten diese Regeln auch für die Facebook- oder Instagram-Seite meines Unternehmens?

Ja. Laut dem FÖD Wirtschaft müssen auch die Social-Media-Seiten Ihres Unternehmens die Pflichtangaben enthalten, etwa Ihren Namen, Ihre Anschrift, Ihre Kontaktdaten und Ihre Unternehmensnummer.

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